Gründe für einen Coronatest
Es gibt verschiedene Gründe, einen Coronatest machen zu lassen. Diese orientieren sich an den aktuellen Testverordnungen des Bundes und des Landes. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen, wie Sie sich in den unterschiedlichen Situationen testen lassen können.
Positiver Schnelltest
Bei einem positiven Selbsttest, sollten Sie diesen bitte per offiziellen Schnelltest bestätigen lassen. Gerne auch bei uns mit vorheriger Terminvereinbarung. Bei einem positiven Schnelltest bei uns kann ein PCR-Test durchgeführt werden, dafür ist ebenfalls eine Terminvereinbarung notwendig.
Krankheit
Bei Symptomen eines Atemwegsinfektes sollen Sie sich unbedingt bis 48h nach Abklingen Ihrer Beschwerden zuhause isolieren. Häufig ist es angezeigt, einen Coronatest durchführen zu lassen. Ihr Hausarzt, ein anderer niedergelassener Arzt oder auch Ihr Betriebsarzt kann Sie hierzu beraten und gegebenenfalls zu uns überweisen. Der dafür erforderliche Überweisungsschein kann uns gefaxt werden oder Sie bringen ihn zur Untersuchung einfach mit.
Am Wochenende wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter Tel: 0711/116117. Sollte ein Coronatest erforderlich sein, wird Ihnen ein Passwort genannt, das Sie zum Test bei uns berechtigt und den Überweisungsschein ersetzt.
Kontakt zu einer corona-positiven Person (direkt oder indirekt)
Nach Kontakt mit einer corona-positiven Person bleiben Sie bitte zuhause und besprechen mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt telefonisch, ob ein Test angezeigt ist. Alle niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte können Sie bei dieser Indikation, falls erforderlich, zum Coronatest zu uns überweisen.
Am Wochenende wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter Tel: 0711/116117. Sollte ein Coronatest erforderlich sein, wird Ihnen ein Passwort genannt, das Sie zum Test bei uns berechtigt und den Überweisungsschein ersetzt.
Beteiligte am Schul- oder Kindergartenleben bekommen nach Kontakt zu einer corona-positiven Person in ihrer Einrichtung häufig ein Schreiben vom Gesundheitsamt, das zur Durchführung eines Coronatests berechtigt.
Für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten ist der Coronatest inzwischen kostenpflichtig.
Merkblatt für Betroffene (Kontaktpersonen) „Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne“: Download Merkblatt