Wir führen Coronatests ausschließlich nach vorheriger online-Terminvergabe über diese Webseite durch. Bitte wählen Sie bei der Terminvergabe den für Sie zutreffenden Testgrund aus. Es ist wichtig, dass jede Person einen eigenen Termin online vereinbart.
PCR-Tests
Personen mit Überweisung vom Arzt
(Niedergelassener oder Betriebsarzt)
Bitte bringen Sie Ihren Überweisungsschein zum Test mit. Alternativ kann der Überweisungsschein auch per E-mail an ueberweisung@corona-testzentrum-wasen.de oder per Fax an 0711-25241020 gesendet werden. An Wochenenden nennt Ihnen die Rettungsleitstelle (Tel: 0711-19222), falls erforderlich, ein Passwort, das Sie zum Test berechtigt.
Personen, deren Test vom Gesundheitsamt angeordnet wurde
Das Gesundheitsamt nennt Ihnen ein Passwort, das Sie zum Test bei uns berechtigt.
Personen, die von der Corona-Warn-App gewarnt wurden
Bitte zeigen Sie uns die Warnmeldung Ihrer Corona-Warn-App.
Vorsorglicher PCR-Test vor stationärer Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung
Personen, die in eine Rehabilitationsklinik, ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder eine andere Gesundheitseinrichtung stationär aufgenommen werden, sollen zuvor auf Kosten des Landes einen PCR-Test durchführen lassen. Bitte zeigen Sie uns dazu einen Beleg der stationären Aufnahme.
Positives Ergebnis im Antigenschnelltest
Personen, bei denen der Antigenschnelltest ein positives Ergebnis zeigt, sollen sich unmittelbar in häusliche Isolierung begeben. Zu Bestätigung des Ergebnisses soll ein PCR-Coronatest durchgeführt werden. Ihre Testbescheinigung berechtigt Sie dazu in unserem Testzentrum.
Wichtig: Die häusliche Isolierung darf erst beendet werden, wenn der PCR-Coronatest negativ ist.
Beteiligte am Schul- oder Kindergartenleben nach Auftreten eines Coronafalls in ihrer Einrichtung
Kinder, Schüler, Eltern, Lehrer, Erzieher und andere Mitarbeiter von Schulen und Kindergärten in deren Einrichtung ein Coronafall aufgetreten ist, haben nach Vorlage eines Schreibens vom Gesundheitsamt Anspruch auf einen Coronatest. In manchen Fällen wird dann statt eines PCR-Coronatests ein Antigenschnelltest durchgeführt.
Selbstzahler
Die Kosten vorsorglicher PCR-Tests werden häufig nicht vom Land Baden-Württemberg getragen. In diesen Fällen können wir Ihnen als Selbstzahler den PCR-Test auf SARS-CoV-2 als Einzeltestung (156,05 Euro) und als Pooltestung (95,43 Euro) anbieten. Das Ergebnis des PCR-Tests liegt nach 1-3 Tagen vor. Die PCR-Pooltestung kann 2 Tage länger dauern als die Einzeltestung. Die Zahlung ist nur mit EC-Karte möglich.
PCR-Test: Termin online buchen
Schnelltests
Lehrer und Erzieher
Lehrer und Erzieher haben einen Anspruch auf vorsorgliche Coronatests – ab dem 22.2.2021 zweimal wöchentlich als Antigen-Schnelltest. Bitte bringen Sie uns dazu Ihren aktuellen Berechtigungsschein mit.
Beschäftigte in Gesundheitsberufen
Beschäftigte in Gesundheitsberufen haben Anspruch auf wöchentliche Schnelltests. Wenn diese nicht in der eigenen Einrichtung angeboten werden, können Sie dazu in unser Testzentrum kommen. Bitte bringen Sie dazu den Berechtigungsschein von Ihrem Arbeitgeber mit.
Antigen-Schnelltest bei Berufspendlern nach Frankreich
Solange Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird, sollen Berufspendler nach Frankreich alle 48h einen Antigen-Schnelltest auf Kosten des Landes durchführen lassen. Bitte bringen Sie dazu den Berechtigungsschein von Ihrem Arbeitgeber mit.
Alle Bürger
Seit dem 8.3.2021 haben alle Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Wir können Ihnen diesen Test bei uns anbieten, wenn Sie Ihre Kontaktdaten im Terminbuchungssystem vollständig angeben.